Haftungsausschluss
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Haftungsausschluss für Links
Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des jeweiligen Nutzers.
Urheberrechte
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich der Firma PhysioZürichCity AG oder den speziell genannten Rechteinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.
Der/Die PatientIn erklärt sich durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von PhysioZürichCity AG mit folgendem Einverstanden und bevollmächtigt ihren/sein Therapeut/in:
- medizinische Daten, die im Zusammenhang mit meiner Behandlung stehen, mit den zuweisenden und behandelnden Ärzten sowie Vertrauensärzten der Kostenträger auszutauschen.
- falls die Rechnung der Behandlung nicht beglichen wird, die erforderlichen persönlichen Behandlungsdaten sowohl an die rechnungsstellende und die mit einem allfälligen Inkasso beauftragte Institution, als auch den beauftragten Rechtsanwalt und die zuständigen staatlichen Instanzen weiterzuleiten.
- nicht-öffentliche Listen mit säumigen Zahlern anzulegen, welche er/sie mit anderen PhysiotherapeutInnen austauschen darf.
- Alle angegebenen und auch neu erstellte Daten, online in cloudbasierten Datenservern zu speichern.
Wir engagieren uns für die Umwelt und versenden deshalb Ihre Rechnungen möglichst auf elektronischem Weg. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung erlauben sie uns die Rechnung per Email zu verschicken.
Wir setzen Sie darüber in Kenntnis, dass Kranken und Unfallversicherer in der Schweiz nach KVG und UVG nur 1. Sitzung pro Tag vergüten. Für den Fall dass 2 Sitzungen pro Tag angeordnet werden durch den Arzt, müssen sie zeitlich getrennt sein.
Vereinbarte Behandlungstermine, welche nicht wahrgenommen und nicht mindestens 24 Stunden, an Arbeitstagen von Montag bis Freitag, vor dem Termin abgesagt wurden, werden privat (ohne Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkassen) in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug wird bei der 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 10 und bei der letzten Mahnung von CHF 20 erhoben. Im Falle eines eingeleiteten Betreibungsverfahrens wird dafür eine Gebühr von CHF 160.- in Rechnung gestellt.
Alle Behandlungskosten, die von meiner Versicherung/ Krankenkasse oder Unfallversicherung nicht gezahlt werden, müssen vollständig selbst übernommen werden.
PhysioZürichCity AG erlaubt sich die AGBs jederzeit zu ändern und macht Änderungen auf der Website physiozuerichcity.ch öffentlich zugänglich.
Es ist Schweizer Recht anwendbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fitness Abos und
Hausordnung
1. Trainingsregeln
Die Hausordnung und die Trainingsregeln sind integrierter Bestandteil der ABGs.
2. Versicherung
Für Schäden, welche ein Kunde im Zusammenhang mit der Benützung der Anlage der PhysioZürichCity erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung der Anlage und Geräte entstehen, haftet weder die PhysioZürichCity Praxis noch sein Personal. Die Benützung der Geräte und Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Kinder auf der Trainingsfläche ist Vorsicht geboten wegen Unfallgefahr! Die PhyisoZürichCity AG lehnt bei Unfällen oder Schäden jede Haftung ab.
3. SensoPro
Trainierende am SensoPro Gerät, trainieren auf eigenes Risiko, wenn sie den Sicherheitsgurt nicht benutzen.
4. Verhinderung
Kann ein Abonnement nicht mehr benützt werden wegen: Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst), so kann die Dienstleistung, nach Vorweisung eines entsprechenden Arztzeugnisses, zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Dabei gilt eine maximale Zeitspanne von 6 Monaten, welche direkt an das Ablaufdatum angehängt werden kann.
5. Wertsachen
Die PhysioZürichCity übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen. Wir empfehlen Euch, diese in den Schliessfächern aufzubewahren.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder per EC/Kreditkarte oder bar zu bezahlen. Eine Rechnung wird nur nach Absprache nach hause gesendet. Bei Absagen, weniger als 24 Stunden im Voraus wird ein Training als durchgeführt angesehen.
7. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit
Bei vorübergehenden baulichen Einschränkungen der Leistungen oder Kürzungen in der Angebotspalette besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
8. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden
Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung. Die angegebene Laufzeit der Abonnemente startet mit der ersten Trainingseinheit.
9. Der Kunde von PhysioZürichCity bestätigt, dass er uns über alle ihm bekannten, für seine eigene Sicherheit relevanten, Gesundheitlichen Risiken informiert hat.
10 . Gerichtsstand
Anwendbares Recht und Gerichtsstand ist in Zürich am Sitz der PhysioZürichCity. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnort.
Hausordnung / Trainingsregeln
Training
1 Die Benutzung der Trainingsfläche ist nur in Trainingskleidung und mit sauberen Turn- oder Geräteschuhen gestattet. Die Schuhe sollen in der Garderobe gewechselt werden. Bei starkem Schwitzen legen Sie bitte ein Handtuch auf das Gerät. Der nächste Benutzer wird Ihnen dankbar sein. Trainieren mit nacktem Oberkörper ist nicht angebracht.
2 Das Waschen oder Wechseln der Trainingskleider und die Körperpflege gehören zur Hygiene und sollen auch aus Rücksicht auf die anderen Mitglieder öfters geschehen.
3 Verhaltet Euch im Training so, dass Ihr eure Mittrainierenden oder den allgemeinen Betrieb nicht stört.
4 Vor dem Verlassen eines Gerätes oder einer Übungsstation bitte alles an seinen Platz zurückbringen. Hantelscheiben werden komplett von den Stangen abgebaut und in die vorgesehenen Ablagen versorgt. Übungsmatten bitte wieder aufhängen.
5 Die Gewichtsscheiben der Langhanteln müssen auf beiden Seiten gesichert werden.
6 Trainierende am SensoPro Gerät sind Informiert, dass sie den Sicherheitsgurt immer tragen müssen und nur auf eigene Gefahr nicht tragen.
7 Vorbesetzen oder Blockieren von Geräten ist unkollegial. Durch Absprache und Wechseln mit Anderen lässt sich ein reibungsloser Betrieb organisieren, der allen zu Gute kommt.
8 Für mutwillige oder unachtsam verursachte Schäden haftet der Verursacher.
9 Umkleideraum
Bitte deponieren Sie Ihre Kleidungsstücke in den Schliessfächern und die Taschen auf den Ablagen. Die Sitzbänke sind für die nachfolgenden Mitglieder freizuhalten. Wir empfehlen, den Schliessfach-Schlüssel während des Trainings bei Ihnen zu tragen.
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
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Der/Die PatientIn erklärt sich durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von PhysioZürichCity AG mit folgendem Einverstanden und bevollmächtigt ihren/sein Therapeut/in:
- medizinische Daten, die im Zusammenhang mit meiner Behandlung stehen, mit den zuweisenden und behandelnden Ärzten sowie Vertrauensärzten der Kostenträger auszutauschen.
- falls die Rechnung der Behandlung nicht beglichen wird, die erforderlichen persönlichen Behandlungsdaten sowohl an die rechnungsstellende und die mit einem allfälligen Inkasso beauftragte Institution, als auch den beauftragten Rechtsanwalt und die zuständigen staatlichen Instanzen weiterzuleiten.
- nicht-öffentliche Listen mit säumigen Zahlern anzulegen, welche er/sie mit anderen PhysiotherapeutInnen austauschen darf.
- Alle angegebenen und auch neu erstellte Daten, online in cloudbasierten Datenservern zu speichern.
Wir engagieren uns für die Umwelt und versenden deshalb Ihre Rechnungen möglichst auf elektronischem Weg. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung erlauben sie uns die Rechnung per Email zu verschicken.
Wir setzen Sie darüber in Kenntnis, dass Kranken und Unfallversicherer in der Schweiz nach KVG und UVG nur 1. Sitzung pro Tag vergüten. Für den Fall dass 2 Sitzungen pro Tag angeordnet werden durch den Arzt, müssen sie zeitlich getrennt sein.
Vereinbarte Behandlungstermine, welche nicht wahrgenommen und nicht mindestens 24 Stunden, an Arbeitstagen von Montag bis Freitag, vor dem Termin abgesagt wurden, werden privat (ohne Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkassen) in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug wird bei der 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 10 und bei der letzten Mahnung von CHF 20 erhoben. Im Falle eines eingeleiteten Betreibungsverfahrens wird dafür eine Gebühr von CHF 160.- in Rechnung gestellt.
Alle Behandlungskosten, die von meiner Versicherung/ Krankenkasse oder Unfallversicherung nicht gezahlt werden, müssen vollständig selbst übernommen werden.
PhysioZürichCity AG erlaubt sich die AGBs jederzeit zu ändern und macht Änderungen auf der Website physiozuerichcity.ch öffentlich zugänglich.
Es ist Schweizer Recht anwendbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fitness Abos und
Hausordnung
1. Trainingsregeln
Die Hausordnung und die Trainingsregeln sind integrierter Bestandteil der ABGs.
2. Versicherung
Für Schäden, welche ein Kunde im Zusammenhang mit der Benützung der Anlage der PhysioZürichCity erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung der Anlage und Geräte entstehen, haftet weder die PhysioZürichCity Praxis noch sein Personal. Die Benützung der Geräte und Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Kinder auf der Trainingsfläche ist Vorsicht geboten wegen Unfallgefahr! Die PhyisoZürichCity AG lehnt bei Unfällen oder Schäden jede Haftung ab.
3. SensoPro
Trainierende am SensoPro Gerät, trainieren auf eigenes Risiko, wenn sie den Sicherheitsgurt nicht benutzen.
4. Verhinderung
Kann ein Abonnement nicht mehr benützt werden wegen: Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst), so kann die Dienstleistung, nach Vorweisung eines entsprechenden Arztzeugnisses, zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Dabei gilt eine maximale Zeitspanne von 6 Monaten, welche direkt an das Ablaufdatum angehängt werden kann.
5. Wertsachen
Die PhysioZürichCity übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen. Wir empfehlen Euch, diese in den Schliessfächern aufzubewahren.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder per EC/Kreditkarte oder bar zu bezahlen. Eine Rechnung wird nur nach Absprache nach hause gesendet. Bei Absagen, weniger als 24 Stunden im Voraus wird ein Training als durchgeführt angesehen.
7. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit
Bei vorübergehenden baulichen Einschränkungen der Leistungen oder Kürzungen in der Angebotspalette besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
8. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden
Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung. Die angegebene Laufzeit der Abonnemente startet mit der ersten Trainingseinheit.
9. Der Kunde von PhysioZürichCity bestätigt, dass er uns über alle ihm bekannten, für seine eigene Sicherheit relevanten, Gesundheitlichen Risiken informiert hat.
10 . Gerichtsstand
Anwendbares Recht und Gerichtsstand ist in Zürich am Sitz der PhysioZürichCity. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnort.
Hausordnung / Trainingsregeln
Training
1 Die Benutzung der Trainingsfläche ist nur in Trainingskleidung und mit sauberen Turn- oder Geräteschuhen gestattet. Die Schuhe sollen in der Garderobe gewechselt werden. Bei starkem Schwitzen legen Sie bitte ein Handtuch auf das Gerät. Der nächste Benutzer wird Ihnen dankbar sein. Trainieren mit nacktem Oberkörper ist nicht angebracht.
2 Das Waschen oder Wechseln der Trainingskleider und die Körperpflege gehören zur Hygiene und sollen auch aus Rücksicht auf die anderen Mitglieder öfters geschehen.
3 Verhaltet Euch im Training so, dass Ihr eure Mittrainierenden oder den allgemeinen Betrieb nicht stört.
4 Vor dem Verlassen eines Gerätes oder einer Übungsstation bitte alles an seinen Platz zurückbringen. Hantelscheiben werden komplett von den Stangen abgebaut und in die vorgesehenen Ablagen versorgt. Übungsmatten bitte wieder aufhängen.
5 Die Gewichtsscheiben der Langhanteln müssen auf beiden Seiten gesichert werden.
6 Trainierende am SensoPro Gerät sind Informiert, dass sie den Sicherheitsgurt immer tragen müssen und nur auf eigene Gefahr nicht tragen.
7 Vorbesetzen oder Blockieren von Geräten ist unkollegial. Durch Absprache und Wechseln mit Anderen lässt sich ein reibungsloser Betrieb organisieren, der allen zu Gute kommt.
8 Für mutwillige oder unachtsam verursachte Schäden haftet der Verursacher.
9 Umkleideraum
Bitte deponieren Sie Ihre Kleidungsstücke in den Schliessfächern und die Taschen auf den Ablagen. Die Sitzbänke sind für die nachfolgenden Mitglieder freizuhalten. Wir empfehlen, den Schliessfach-Schlüssel während des Trainings bei Ihnen zu tragen.